Als Beamter bin ich verpflichtet, einen Nachweis über zusätzliche Einnahmen zu erbringen.
Mein Hobby ist eine sog. genehmigungspflichtige Nebentätigkeit und bedarf einer jährlichen Abrechnung für meine Behörde.
Aus diesem Grund bitte ich Euch, vor dem Besuch im Hotel, den abgespeicherten Vertrag auszufüllen und bereits unterschrieben mitzubringen.
Gerne mache ich Euch eine Kopie und unterschreibe sie ebenfalls.
Haftung im Krankheitsfall / Todesfall eines Urlaubstieres:
Das Frettchenhotel ist stets bemüht alles sauber zu halten. Alle Unterbingungen und Ausstattungen werden nach Abreise einer Gruppe intensiv gereinigt und desinfiziert. Leider kann es jedoch trotzdem vorkommen, dass durch Urlaubstiere unbemerkt und unbeabsichtigt vom Besitzer Krankheiten oder Parasiten mitgebracht werden, die sich während des Aufenthaltes im Hotel auf andere Urlaubstiere übertragen, da alle Urlaubstiere z.B. täglich im Haus laufen und somit nacheinander unser Wohnzimmer nutzen. Diese Art von Familienanschluss wird durch die Besitzer ausdrücklich gewünscht und ist fester Bestandteil unserer Philosofie von Frettchenhaltung. Leider birgt er aber auch Gefahren.
Im Unterbringungsetrag steht u.a.
Tiere, die mit ansteckenden Krankheiten (z.B. Ohrmilben, Durchfälle, Parasiten, o.ä.) ankommen, werden unverzüglich einem frettchenerfahrenem Tierarzt vorgestellt. Die Kosten für die Behandlung, auch der eigenen Tiere des Hotels oder anderer Gästefrettchen, trägt der Eigentümer der infizierten Frettchen.
Dies gilt nur, sofern durch das Frettchenhotelzweifelsfrei festgestellt werden kann, von welchem Urlaubstier eine Erkrankung oder Parasiten auf ein anderes Tier übertragen wurde.
Im Fall von z.B. Giardien ist dies jedoch nicht immer möglich. Sollte nicht festgestellt werden können, bei welchem Urlaubstier (oder auch eigenes Tier des Frettchenhotels) eine Erkrankung zuerst ausgebrochen ist, haftet jeder Eigentümer selbst für seine Kosten.
Ebenso gilt: Kommt ein Frettchen während / aufgrund seines Aufenthaltes im Hotel durch Krankheit oder Unfall zu Schaden oder zu Tode, übernimmt das Frettchenhotel keinerlei Haftung.
Mit seiner Unterschrift im Vetrag nimmt jeder Hotelgast diese Erläuterungen zur Kenntnis und erklärt sich mit ihnen einverstanden.