Impfungen für Frettchen sind lebensnotwendig
Immer wieder stellt sich gerade bei Besitzern von reinen Wohnungsfrettchen die Frage: Muss ich meine Tiere wirklich impfen? Sie kommen doch nie nach draußen…!?!
Diese Frage kann man nur mit einem ausdrücklichem JA beantworten. Die für Frettchen lebensgefährlichen Staupe-Erreger können wir Dosenöffner leicht an unseren Schuhen in die Wohnung und somit in den Lebensbereich unserer kleinen Freunde verbringen.
Eine Staupe-Infektion verläuft fast immer tödlich. Es gibt hierfür noch keine Therapie, man kann allenfalls die Symptome etwas lindern, was jedoch nicht verhindert, dass die meisten erkrankten Tiere sterben. Da Staupe hoch ansteckend ist, sind meist alle ungeimpften Frettchen des Bestands betroffen.
Seit einigen Jahren gibt es einen extra für Frettchen zugelassenen Staupe-Impfstoff (Febrivac). Eine Umwidmung (d.h. die Anwendung) des Hunde- oder Katzenimpfstoffs durch die niedergelassenen Haustierärzte ist seit dem nicht mehr erlaubt!
Leider raten auch heute noch viele Tierärzte, die eine Staupe-Impfung bei Hund und Katze nicht in Frage stellen würden, Frettchenbesitzern von einer Impfung ab. Entweder geschieht dieses durch Unwissenheit oder aber der Tierarzt hat nur einen Frettchenliebhaber mit vielleicht 2 Tieren als Patienten, muss aber mindestens 5 Einzeldosen des Impfstoffs des Herstellers abnehmen, die nur eine begrenzte Haltbarkeit haben. D.h. die übrigen Impfstoff-Einheiten muss er nach Ablauf des Haltbarkeitsdatum vernichten….!
Viele Tierärzte sind jedoch so fair, dies dem betroffenen Frettchenbesitzer zu erklären und ihn an einen anderen Veterinär, der weitere Frettchen zu seinen Patienten zählt, zu überweisen.
Adressen von Tierärzten in der Nähe seines Wohnortes, die „frettchenkundig“ sind und den Impfstoff führen, findet man z.B. in Internetforen von www.frettchen4you.de oder www.frettchen-forum.de
Frettchen, die in (auch nur teilweiser) Außenhaltung leben oder die mit ihren Dosenöffnern Ausflüge mit Geschirr und Leine in die Welt außerhalb ihres Heims machen, sollten zusätzlich gegen Tollwut geimpft sein. Zwar gilt die Tollwut zur Zeit in Deutschland als ausgerottet, aber sollte man auch hier auf die Gesundheit seiner Tiere bedacht sein. Gern werden bei einem Ausflug ins Grüne mal kleine Beutetiere erlegt und schon nimmt das Unglück vielleicht seinen Lauf…! Ein Tollwutverdacht ist auf jeden Fall meldepflichtig und führt zur sofortigen Tötung des betroffenen Tieres! Und nicht umsonst ist die Tollwutimpfung bei Reisen innerhalb von EU-Ländern für Haustiere noch immer zwingend vorgeschrieben!
Aufgrund dessen besteht das Frettchenhotel bei seinen Urlaubstieren auf einen Nachweis der Impfung gegen Staupe (auch bei reiner Innenhaltung) und zusätzlich auf den Nachweis einer gültigen Tollwut-Impfung, wenn die Tiere hier im Hotel auch in die Aussengehege gehen.

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